IntegPlan-Einzelfallförderung: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
Das Projekt "IntegPlan Einzelfallförderung" endet planmäßig zum 31.12.2025. Aktuell ist die Obergrenze der geplanten Reintegrationshilfen erreicht. Sie können gerne weitere Anträge stellen, beachten Sie jedoch bitte, dass wir diese nur noch dann fördern können, wenn bisher bestehende Förderfälle abgebrochen / zurückgezogen werden. Dazu führen wir eine Warteliste.
Beratungsstellen mit eigenen Fördermitteln können weiterhin Anträge ohne Beschränkung einreichen.
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeit sind Anträge für folgende Rückkehrländer nicht mehr möglich: Aserbaidschan, China, Iran und die russische Föderation.
Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.
Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.
Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.
Fördervoraussetzungen:
- Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
- Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
- Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"
Leistungen durch IntegPlan im Überblick:
- Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
- Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
- Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
- Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
- In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration
Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.
Kontakt
Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: +49(0)6894 16885 19
b.pamfouet@micado-migration.de
Dokumente zum Download:
Bitte beachten Sie, dass wir uns nun in einer neuen Förderperiode befinden, weshalb ab nun unten aufgeführte Mustervorlagen zu verwenden sind.
- Antrag auf Einzelfallförderung
- Datenschutzerklärung (des/der KlientIn)
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Zuwendungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) (DE) / EN)
- Weiterführende Informationen zum Datenschutz AMIF
- Vorlage „Beschreibung eines Vorhabens der wirtschaftlichen Reintegration“ Businessplan (EN) Businessplan (FR)
- Spezifische Geschäftsbedingungen inkl. Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis für das CCM Return Tool